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Alles über Nahrungsergänzungsmittel: der umfassende Ratgeber für Ihre Gesundheit

30 % der erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer nehmen jede Woche ein Nahrungsergänzungsmittel ein. Dieser Ratgeber fasst die rechtliche Definition, die Wirkungsweise, den Einnahmezeitpunkt, die Kur, die Auswahlkriterien, die nachgewiesenen Vorteile, die Risiken und den in der Schweiz geltenden BLV-Rahmen zusammen.

18Quellen
7Abschnitte
16 Min.Lesezeit
Letzte Aktualisierung: Mai 2026 — Nächste Überprüfung: November 2026

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Konzentriert an Vitaminen, Mineralstoffen oder ernährungswirksamen Substanzen gleicht diese Lebensmittelart eine unzureichende Zufuhr aus, ohne die Ernährung zu ersetzen. In der Schweiz konsumieren 30 % der Erwachsenen wöchentlich solche Produkte; Vitamin D, Magnesium und Omega-3 weisen bei den gezielten Profilen die solidesten klinischen Belege auf.

Schlüsselfakten & Entitäten

BLVSchweizerisches Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln überwacht.
VNemVerordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (SR 817.022.14), die die Positivliste der in der Schweiz zugelassenen Vitamine, Mineralstoffe und Substanzen festlegt.
BioverfügbarkeitAnteil des Nährstoffs, der nach der Aufnahme tatsächlich vom Körper resorbiert und genutzt werden kann; variiert je nach chemischer Form.
KurGezielter Zeitraum der Supplementierung, in der Regel 1 bis 3 Monate je nach Nährstoff und Bedarf.

Wichtigste Punkte

  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine abwechslungsreiche und gesunde Ernährung — es gleicht gezielt einen Mangel an Vitaminen, Mineralstoffen oder Fettsäuren aus.
  • Drei Familien dominieren den Schweizer Markt: Vitamine, Mineralstoffe und Omega-3-Fettsäuren, die in zwei Dritteln der konsumierten Produkte enthalten sind.
  • Die galenische Form und die chemische Qualität des Nährstoffs bestimmen die tatsächliche Aufnahme im Körper.
  • In der Schweiz schreibt das BLV eine Positivliste der Inhaltsstoffe vor und verbietet jede therapeutische Aussage auf der Verpackung oder in der Werbung.
  • Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten sind dokumentiert: eine fachliche Beratung bleibt nötig bei Schwangerschaft, chronischer Behandlung oder langer Kur.
  • Eine wirksame Kur dauert in der Regel 1 bis 3 Monate; ohne Besserung darüber hinaus muss das Produkt mit einer Ärztin oder einem Arzt neu beurteilt werden.
Verschiedene Formen von Nahrungsergänzungsmitteln: Kapseln, Tabletten und Pulver auf einer Arbeitsfläche
Vitamine, Mineralstoffe und Omega-3 dominieren den Schweizer Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln.

Gemäss dem vom BLV veröffentlichten Schweizerischen Ernährungsbulletin 2023 haben 30 % der erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer in den letzten sieben Tagen ein Nahrungsergänzungsmittel konsumiert. Diese Lebensmittel enthalten konzentrierte Vitamine und Mineralstoffe — keine Arzneimittel —, und fast zwei Drittel der konsumierten Produkte beruhten auf Vitaminen oder Mineralstoffen. Die Nachfrage spiegelt das wachsende Bedürfnis nach gezielter Zufuhr wider, in einem Umfeld, in dem die moderne Ernährung den Bedarf nicht immer deckt. Wer versteht, was ein solches Präparat ist, wie es im Körper wirkt und in welchem rechtlichen Rahmen es in der Schweiz vermarktet wird, kann fundierte und sichere Entscheidungen treffen, bevor die erste Packung geöffnet wird.

Abschnitt 01

Wie ein Nahrungsergänzungsmittel wirkt

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel mit konzentrierten Nährstoffen, das in dosierter Form vorliegt. Seine Funktion ist streng ernährungsbezogen: die Ernährung ergänzen, niemals eine Krankheit behandeln. Die tatsächliche Wirkung auf den Körper hängt von der chemischen Form und der Bioverfügbarkeit ab.

Was ist die rechtliche Definition eines Nahrungsergänzungsmittels?

Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein besonderes Lebensmittel, das Vitamine, Mineralstoffe oder andere Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthält und in dosierter Form als Tabletten, Kapseln, Pulver oder Flüssigkeiten angeboten wird. Solche Präparate enthalten weder Wirkstoffe noch pharmakologische Dosen. Sinnvoll eingesetzt können sie ergänzen, was die abwechslungsreiche Ernährung allein nicht abdeckt, und insbesondere die Versorgung mit Vitamin D, Magnesium oder Eisen unterstützen — stets in einem ernährungsphysiologischen Rahmen, niemals pharmakologisch. Die Definition findet sich in Artikel 1 der Schweizer Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) und grenzt es streng vom Arzneimittel ab.

Die VNem hält fest, dass diese Produkte einen ausschliesslich ernährungsbezogenen Zweck haben: die Ernährung ergänzen, nie eine Krankheit behandeln oder verhüten. Eine pharmakologische Wirkung ist nicht zulässig. Im Detail dürfen solche Präparate nur Substanzen enthalten, die in den Anhängen der Verordnung aufgeführt sind, in vom BLV validierten chemischen Formen: Vitamine (z. B. Folsäure, Vitamin C, Vitamin A), Mineralstoffe und Spurenelemente (Eisen, Zink, Selen, Jod, Kalium), Aminosäuren, Ballaststoffe oder Pflanzenextrakte wie Curcumin oder Ashwagandha. Diese Nährstoffe erfüllen im Stoffwechsel viele wichtige Funktionen, von der Enzymaktivität bis zur Immunabwehr. Diese Unterscheidung bestimmt alles: zulässige Kennzeichnung, mögliche Aussagen, Vermarktungswege.

Wie wirken die Nährstoffe nach der Einnahme?

Der aufgenommene Nährstoff durchläuft die Verdauung, wird vom Darm resorbiert und anschliessend im Körper bis zu den Zellen verteilt, wo er an präzisen enzymatischen Reaktionen beteiligt ist. Der vom Körper tatsächlich genutzte Anteil heisst Bioverfügbarkeit: sie variiert stark je nach chemischer Form und galenischer Darreichung des Produkts.

Magnesiumbisglycinat, an eine Aminosäure gebunden, weist eine hohe Bioverfügbarkeit und eine deutlich bessere Magenverträglichkeit auf als die Oxidform. Vitamin D3 (Cholecalciferol) erhöht den Blutspiegel wirksamer als D2 (Ergocalciferol). Diese intestinale Bioverfügbarkeit hängt von präzisen Kofaktoren ab: Vitamin D benötigt eine fettreiche Mahlzeit, um das Epithel zu durchqueren, Eisen konkurriert mit Calcium um dieselben Transporter, Zink und Kupfer hemmen sich gegenseitig, wenn sie zusammen eingenommen werden.

Abschnitt 02

Der richtige Zeitpunkt für die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels

Der Einnahmezeitpunkt bestimmt die Resorption. Fettlösliche Vitamine zur Mahlzeit, Magnesium am Abend, Eisen nüchtern: diese einfachen Regeln, die auf den nährstoffspezifischen Resorptionskinetiken beruhen, vervielfachen die tatsächliche Wirkung, ohne die Dosis zu verändern.

Über den Tagesverlauf organisierter Tablettenspender, der die verschiedenen Einnahmezeitpunkte von Nahrungsergänzungsmitteln zeigt
Fettlösliche Vitamine zur Mahlzeit, Magnesium am Abend, Eisen nüchtern: das Timing beeinflusst die Resorption.

Soll man Ergänzungsmittel morgens, mittags oder abends einnehmen?

Das hängt vom Nährstoff ab. Wer ein Nahrungsergänzungsmittel täglich und in ausreichender Menge einnehmen will, sollte den Tagesrhythmus berücksichtigen: Anregende Vitamine wie B12 oder C, die die Energie am Morgen unterstützen, nimmt man am besten morgens ein; Magnesium oder Melatonin sind wegen ihrer beruhigenden Wirkung am Abend angesiedelt. Die fettlöslichen Vitamine (A, D, E, K) brauchen eine Mahlzeit mit Fettanteil, um richtig resorbiert zu werden, daher die Bedeutung des Einnahmezeitpunkts.

Eine Mahlzeit mit viel Öl, Butter oder Eiern vervielfacht die Aufnahme von Vitamin D um das Zwei- bis Vierfache. Eisen wird hingegen nüchtern besser resorbiert, verursacht jedoch oft Verdauungsbeschwerden: ein häufiger Kompromiss besteht darin, es 30 Minuten vor einer leichten Mahlzeit einzunehmen, zusammen mit etwas Vitamin C, das seine Aufnahme erhöht. Der optimale Einnahmezeitpunkt hängt von den nährstoffspezifischen Resorptionskinetiken und den in der pharmakologischen Literatur gut dokumentierten intestinalen Konkurrenzen ab.

Während oder ausserhalb der Mahlzeiten?

Fettlösliche Ergänzungsmittel werden zu einer Mahlzeit eingenommen, wasserlösliche eher nüchtern oder zu einer leichten Mahlzeit. Die praktische Regel für eine korrekte Anwendung: der vom Hersteller empfohlenen Angabe folgen, die zwingend auf der Verpackung steht (Art. 12 VNem). Dieser Hinweis berücksichtigt die produktspezifischen Bioverfügbarkeitsdaten und stellt für die Konsumentin oder den Konsumenten den zuverlässigsten Anhaltspunkt dar.

Abschnitt 03

Wann eine Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll ist

Eine Kur ist eine gezielte Supplementierung über einen definierten Zeitraum. Sie ist gerechtfertigt, wenn ein Mangel dokumentiert oder sehr wahrscheinlich ist, in einem Zeitfenster von in der Regel 1 bis 3 Monaten. Bleibt darüber hinaus eine Besserung aus, ist die Anwendung mit einer Fachperson neu zu beurteilen.

Was ist eine Kur und wie lange soll sie dauern?

Eine Kur bezeichnet eine gezielte Supplementierung über einen definierten Zeitraum, in der Regel eine Kur von 1 bis 3 Monaten, um einen punktuellen Mangel auszugleichen oder eine körperliche Anstrengung, Stress oder einen Jahreszeitenwechsel zu begleiten. Bleibt nach 3 Monaten eine Besserung aus, muss das Produkt mit einer Gesundheitsfachperson neu beurteilt werden.

Bei Magnesium arbeiteten klinische Studien, die eine Schlafverbesserung massen, mit Protokollen von 3 bis 12 Wochen je nach untersuchtem Profil4. Vitamin D braucht 6 bis 12 Wochen, um einen niedrigen Blutspiegel zu normalisieren, bei älteren oder übergewichtigen Personen mitunter länger. Eine saisonale Kur, die auf diese Zeitfenster abgestimmt ist, baut die Gewebespeicher schrittweise wieder auf, statt eine ganzjährige durchgehende Supplementierung vorzuschreiben.

In welchen Fällen ist eine Kur wirklich gerechtfertigt?

Eine Kur ist gerechtfertigt, wenn ein Mangel dokumentiert oder sehr wahrscheinlich ist: Vitamin D im Schweizer Winter, Eisen bei diagnostizierter Blutarmut, Vitamin B12 bei veganer Ernährung, Omega-3 bei Personen, die keinen Fisch essen. In bestimmten Lebenssituationen ist eine ergänzende Zufuhr empfehlenswert: bei Frauen mit Kinderwunsch und Schwangeren (Folsäure, Eisen, Jod), bei Sportlerinnen und Sportlern mit erhöhtem Bedarf sowie bei älteren Erwachsenen. Die Schwangerschaft gehört dabei zu den am besten dokumentierten Indikationen; die vom Hersteller angegebene Tagesdosis ist konsequent einzuhalten. Bei veganer Ernährung gehören Vitamin B12 und Omega-3 (Algenöl) ebenfalls zu den dokumentierten Indikationen. Ausserhalb dieser Situationen decken die alltäglichen Lebensmittel den Bedarf der meisten Menschen.

Gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission weisen über 60 % der Schweizer Bevölkerung in den Wintermonaten einen Vitamin-D-Mangel auf, gegenüber nur 20 % im Sommer6. Für diese Personengruppe ist eine Kur zwischen Oktober und April die durch die offiziellen Quellen am besten belegte Indikation.

Abschnitt 04

Wie man das richtige Nahrungsergänzungsmittel auswählt

Drei konkrete Kriterien zeichnen ein zuverlässiges Produkt aus: die genaue chemische Form des Nährstoffs, der auf dem Etikett angegebene Prozentsatz der Nährstoffreferenzwerte sowie das mögliche Vorhandensein von Allergenen oder umstrittenen Hilfsstoffen.

Welche Kriterien soll man auf dem Etikett prüfen?

Das Etikett muss die Bezeichnung «Nahrungsergänzungsmittel», das Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge, die Dosierung jedes Nährstoffs (z. B. Vitamin C, Vitamin D, Vitamin A, Vitamin B12), die empfohlene Tagesportion sowie einen Hinweis gegen das Überschreiten ausweisen (Art. 12 VNem). Zudem soll man die genaue chemische Form des Nährstoffs einsehen und das mögliche Vorhandensein von Allergenen prüfen.

Ein Produkt, das lediglich «Magnesium 300 mg» angibt, ohne die Form (Bisglycinat, Citrat, Oxid) zu präzisieren, ist wenig aussagekräftig: Bioverfügbarkeit und Verträglichkeit variieren stark je nach Form. Die kritische Lektüre des Etiketts stützt sich auf drei konkrete Elemente: die genaue chemische Form des Nährstoffs, den Prozentsatz der Nährstoffreferenzwerte (NRV), der einen raschen Vergleich zweier Produkte erlaubt, sowie das mögliche Vorhandensein von Allergenen oder umstrittenen Hilfsstoffen (Titandioxid, Magnesiumstearat im Übermass).

Wie beurteilt man die Qualität einer galenischen Form?

Visueller Vergleichstabelle der vier wichtigsten chemischen Formen von Magnesium als Nahrungsergänzungsmittel — Bisglycinat, Citrat, marin und Oxid — geordnet nach absteigender Bioverfügbarkeit (von sehr hoch bis 4-15 %), Magenverträglichkeit und bevorzugter Indikation je nach Profil.
Die vier häufigsten Magnesiumformen: vom Bisglycinat (hohe Bioverfügbarkeit, optimale Verträglichkeit) bis zum Oxid (Resorption typischerweise zwischen 4 und 15 %).

Die galenische Form — Kapsel, Tablette, Pulver, Flüssigkeit — beeinflusst die Resorption, die Stabilität des Nährstoffs und die Einnahmefreundlichkeit. Pflanzliche Kapseln in Dosen schützen säureempfindliche Wirkstoffe besser; Flüssigkeiten erlauben eine flexible Dosierung, oxidieren aber nach dem Öffnen schneller, und das gewählte Format bestimmt auch die Haltbarkeit.

Bei Omega-3-Fettsäuren zählt die Stabilität des Öls ebenso viel wie die Dosierung: der TOTOX-Index, ein Mass für die Oxidation, sollte idealerweise unter 10 bleiben. Ein oxidiertes Produkt verliert seinen ernährungsphysiologischen Nutzen und kann entzündungsfördernde Verbindungen erzeugen. Die Zertifizierungen IFOS, Friend of the Sea oder ISO 22000 belegen eine robuste Qualitätskontrolle der Produktionskette.

Soll man dem Natürlichen oder dem Synthetischen den Vorzug geben?

Nicht systematisch: die Qualität hängt vom Molekül ab, nicht vom Bio-Ursprung oder der Extraktionspflanze. Synthetisches Vitamin C (Ascorbinsäure) ist biologisch identisch mit dem aus Acerola gewonnenen, oft bei höherer Dosierung und geringeren Kosten. Natürliches Vitamin E (d-alpha-Tocopherol) wird hingegen besser resorbiert als die synthetische Form (dl-alpha-Tocopherol). Die Wahl hängt vom konkreten Nährstoff ab, nicht von einem allgemeinen Prinzip.

Nahaufnahme eines Etiketts eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zutaten, Dosierungen und Nährstoffreferenzwerten
Etikett lesen: chemische Form, Dosierung pro Portion, Nährstoffreferenzwerte.
Abschnitt 05

Die nachgewiesenen Vorteile der Nahrungsergänzungsmittel

Wann wirken Nahrungsergänzungsmittel wirklich und welche Effekte lassen sich auf die Gesundheit belegen? Die Hierarchie der klinischen Belege bleibt sehr heterogen: robust bei Vitamin D und Omega-3 bei Risikoprofilen, gemischt bei Magnesium ausserhalb eines Mangels und umstritten für die meisten Allzweck-Multivitamine. Spürbare Vorteile — Unterstützung des Immunsystems, der Knochengesundheit oder der allgemeinen Vitalität — setzen einen tatsächlichen Mangel und eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D, Magnesium oder Omega-3 voraus. Eine tägliche Zufuhr dieser Nährstoffe wirkt messbar auf Knochen, Schlaf und Herz-Kreislauf-System. Wer ein Präparat einnehmen möchte, profitiert also nur dann, wenn ein realer Mangel vorliegt und das Profil die Indikation rechtfertigt.

Vitamin D: Knochengesundheit und Sturzprophylaxe

Vitamin D ist das Ergänzungsmittel mit den solidesten Belegen bei Risikopopulationen. Da nur wenige Lebensmittel reich an Vitamin D sind, kann eine gezielte Einnahme von Vitamin D im Winter zu einer guten Versorgung beitragen. Bei Personen ab 60 Jahren verhindert eine tägliche Zufuhr von 800 IE etwa 20 % der Stürze und nicht-vertebralen Frakturen, gemäss dem Bericht der Eidgenössischen Ernährungskommission6. Die Hierarchie der klinischen Belege je Nährstoff bleibt jedoch sehr heterogen: robust bei Vitamin D und Omega-3, gemischt bei Magnesium ausserhalb eines Mangels und umstritten für die meisten Allzweck-Multivitamine.

Über das Skelett hinaus zeigen aktuelle Meta-Analysen mit über 160 000 Teilnehmenden eine bescheidene, aber robuste Wirkung auf die Gesamtsterblichkeit bei langfristig supplementierten Erwachsenen5. Die Vorteile für das kardiovaskuläre Risiko — Herzinfarkt, Schlaganfall — sind hingegen in der gesunden Allgemeinbevölkerung nicht bestätigt. Eine Unterstützung durch Supplementierung ist vor allem bei Kleinkindern13, Seniorinnen und Senioren, verschleierten Personen oder Menschen mit geringer Sonnenexposition gerechtfertigt. Entsprechend profitieren mehrere Profile besonders von einer gezielten Supplementierung: Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch (Folsäure), Sportlerinnen und Sportler mit erhöhtem Bedarf sowie Veganerinnen und Veganer (Vitamin B12, Algenöl).

Magnesium: Schlaf, Blutdruck und Stress

Magnesium wird hinsichtlich der Schlafqualität bei Erwachsenen mit einem Mangel oder einer schlechten Ausgangsqualität untersucht, mit einer beobachteten Wirkung bereits nach 2 bis 4 Wochen Einnahme. Eine Meta-Analyse von drei randomisierten Studien mit 151 älteren Personen berichtete von einer durchschnittlichen Verkürzung der Einschlafdauer um etwa 17 Minuten gegenüber Placebo4, mit einer Evidenzsicherheit, die die Autorinnen und Autoren selbst als gering einstufen.

Beim Blutdruck führt eine Supplementierung von 300 bis 400 mg pro Tag während 3 Monaten zu einer moderaten, aber konstanten Drucksenkung bei Personen mit Bluthochdruck. Die Wirkung ist bei Personen mit Mangel ausgeprägter. Ohne Ausgangsmangel sind die beobachteten Vorteile für Schlaf oder Nervensystem schwach oder gleich null: Magnesium ist kein Allheilmittel, sondern eine gezielte ernährungsbezogene Korrektur.

Omega-3: Herz-Kreislauf-Gesundheit und Triglyceride

Die Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA senken die Blut-Triglyceride und die kardiovaskuläre Sterblichkeit bei Risikopatientinnen und -patienten, mit einer ausgeprägteren Wirkung für EPA allein als für die Kombinationen EPA+DHA8. Die Meta-Analyse 2025 mit 176 000 Teilnehmenden7 bestätigt diese Tendenz.

Bei gesunden Personen ohne Risikofaktor bleibt der klinische Nutzen auf die Leistungsfähigkeit dezenter. Hohe Dosen (3 bis 4 g pro Tag) erhöhen leicht das Risiko von Vorhofflimmern, was vor jeder Selbst-Supplementierung mit hohen Dosen zur Konsultation einer Fachperson rät14. Die Zufuhr über den Konsum von fettem Fisch 2 bis 3 Mal pro Woche deckt die meisten Bedürfnisse.

Das Wesentliche: die nachgewiesenen Vorteile betreffen vor allem Vitamin D bei Seniorinnen und Senioren sowie im Winter, Magnesium bei Mangel oder Schlafstörungen und Omega-3 bei Triglyceriden; gesunde Bevölkerungsgruppen ohne Mangel ziehen daraus nur einen geringfügigen Nutzen.
Abschnitt 06

Gegenanzeigen und Nebenwirkungen

Sind Nahrungsergänzungsmittel gefährlich? In den empfohlenen Dosen sind Nahrungsergänzungsmittel sicher und unterstützen die Gesundheit, doch typische Nebenwirkungen, ein Risiko der Überdosierung und gesundheitliche Folgen treten auf, sobald die Tagesportion überschritten wird. Die Überdosierung betrifft vor allem die fettlöslichen Vitamine (A, D, E, K) und bestimmte Mineralstoffe (Eisen, Zink). Wechselwirkungen mit Medikamenten sind bei Seniorinnen und Senioren häufig: gemäss internationalen Studien kombinieren 23 % bis 82 % von ihnen Ergänzungsmittel mit ihrer laufenden Behandlung.

Apothekerin, die eine Kundin zur Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln und ihren möglichen Wechselwirkungen mit einer Behandlung berät
Der Rat der Apothekerin oder des Apothekers bleibt die einfachste Sicherheitsmassnahme, um Wechselwirkungen zu begrenzen.

Welche Überdosierungsrisiken sind am häufigsten?

Hinter Stichworten wie Nebenwirkungen, Risiko oder Überdosierung steht stets dasselbe Phänomen: Eine zu hohe Tagesportion kippt den erwarteten Gesundheitsnutzen in eine negative Bilanz. Die Überdosierung betrifft vor allem die fettlöslichen Vitamine (A, D, E, K), die sich im Körperfett anreichern, sowie bestimmte Mineralstoffe wie Eisen oder Zink. Über blosse Beschwerden oder eine vorübergehende Müdigkeit hinaus hat das Schweizerische Ernährungsbulletin 20231 mehrere Teilnehmende identifiziert, die die tolerierbare Höchstzufuhr überschritten haben, insbesondere bei Vitamin B6, Zink und Magnesium.

Die obere Sicherheitsgrenze (Upper Level) für Vitamin D ist bei Erwachsenen auf 4 000 IE pro Tag festgelegt: jenseits dieser Schwelle steigt das Hyperkalzämierisiko, auch wenn es gering bleibt18. Eine klinisch bedeutsame Toxizität — ausgeprägte Hyperkalzämie, Nierenstörungen — ist nur bei längerfristigen Dosen über 10 000 IE pro Tag dokumentiert. Eisen in hohen Dosen schwächt seinerseits die Darmwand und erhöht den oxidativen Stress. Tox Info Suisse hat zwischen 2014 und 2019 fast 1 200 Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln erhalten10, wovon zwei Drittel versehentliche Einnahmen durch Kinder betrafen. Diese unerwünschten Wirkungen und Wechselwirkungen folgen einer für jeden Nährstoff eigenen Typologie: langsame Anreicherung bei fettlöslichen, akute Toxizität bei Eisen, chronische Reizung bei Zink und Vitamin B6 im Übermass.

Welche Wechselwirkungen mit Medikamenten muss man kennen?

Die am besten dokumentierten Wechselwirkungen betreffen die Antikoagulanzien (Vitamin K, Ginkgo, Johanniskraut), das Levothyroxin (Calcium, Eisen), die Antiepileptika (Johanniskraut) und bestimmte Antibiotika (Calcium, Magnesium). Eine Übersichtsarbeit von 20259 mit 16 internationalen Studien berichtet, dass 23 % bis 82 % der Seniorinnen und Senioren Ergänzungsmittel und Medikamente kombinieren.

Das Johanniskraut (Hypericum perforatum) beschleunigt den hepatischen Stoffwechsel zahlreicher Medikamente, darunter orale Verhütungsmittel, Antidepressiva und bestimmte Krebstherapien. Eine Magnesium- oder Calciumkur muss mindestens 4 Stunden von der Einnahme von Levothyroxin getrennt sein, um dessen Resorption nicht zu mindern. Der bei jedem Kauf in der Apotheke eingeholte Rat der Apothekerin oder des Apothekers bleibt die einfachste und wirksamste Sicherheitsmassnahme.

Niemals ignorieren: kein Ergänzungsmittel darf ohne ärztlichen oder pharmazeutischen Rat mit einer chronischen Behandlung kombiniert werden. Wechselwirkungen können ein Medikament unwirksam machen, dessen Toxizität erhöhen oder die Diagnose eines echten Mangels verzögern, der eine andere Versorgung erfordern würde.
Abschnitt 07

Die Schweizer Regulierung der Nahrungsergänzungsmittel

In der Schweiz erlässt das BLV — die zuständige Behörde für Lebensmittel und Ernährung — die Regeln über die LGV und die VNem. Keine vorherige Bewilligung ist erforderlich: die in Verkehr bringende Person ist im Rahmen der im LMG vorgesehenen Selbstkontrolle für die Konformität verantwortlich, mit einer nachträglichen Kontrolle durch die Kantonschemiker.

Welche Rolle haben das BLV und die Kantone?

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erlässt die in der Schweiz für Nahrungsergänzungsmittel geltenden Regeln über die LGV und die VNem3. Die effektive Kontrolle ist den Kantonschemikern übertragen, die Produzenten und Importeure stichprobenartig inspizieren und bei Nichtkonformität die erste Anlaufstelle bleiben.

Im Gegensatz zu Arzneimitteln ist für ein Nahrungsergänzungsmittel keine vorherige Bewilligung erforderlich: die in Verkehr bringende Person ist im Rahmen der im LMG vorgesehenen Selbstkontrolle für die Konformität verantwortlich11. Diese Verantwortung umfasst den Konsumentenschutz, die Sicherheit der Substanzen, die Kennzeichnung, die Aussagen und die Rückverfolgbarkeit der Produktionskette, unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen.

Was sagt die VNem zu den zugelassenen Substanzen?

Die VNem legt zwei wesentliche Anhänge fest: Anhang 1 listet die verwendbaren Vitamine und Mineralstoffe auf, Anhang 2 präzisiert deren zugelassene chemische Formen. Jede nicht aufgelistete Substanz fällt entweder unter das Novel-Food-Regime oder unter eine individuelle Bewilligung des BLV. Die letzte grosse Überarbeitung der Höchstmengen geht auf den 1. Juli 2020 zurück; das Schweizer Lebensmittelrecht wird im Übrigen regelmässig angepasst, zuletzt am 1. Januar 202615 mit Übergangsfristen.

Die Schweiz richtet ihre Regulierung oft an der Europäischen Union aus, behält sich jedoch einen eigenen Beurteilungsspielraum vor, insbesondere bei den zulässigen Höchstdosen und bestimmten pflanzlichen Substanzen. Ein in Deutschland oder Frankreich legales Ergänzungsmittel ist deshalb nicht automatisch in der Schweiz legal. Dieses für den Bund spezifische Selbstkontrollregime verpflichtet die in Verkehr bringende Person, jede Substanz, jede Dosis und jede Aussage selbst zu dokumentieren, mit einer nachträglichen Kontrolle durch die Kantonschemiker.

Welche gesundheitsbezogenen Aussagen sind zulässig?

Nur die in Anhang 14 der LIV aufgeführten gesundheitsbezogenen Aussagen — auch gesundheitsbezogene Angaben genannt — dürfen frei verwendet werden12. Jede andere Aussage erfordert eine vorgängige Bewilligung des BLV. Therapeutische Aussagen («heilt», «behandelt», «beugt einer Krankheit vor») sind streng verboten: sie fallen unter das Arzneimittelrecht.

Eine Verpackung darf «Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei» angeben, weil diese Formulierung in der Positivliste steht. Hingegen sprengt «stärkt die Abwehr gegen Infektionen» den zulässigen Rahmen. Jede werbliche Entgleisung im Laden oder online setzt die Vertreiberin oder den Vertreiber Verwaltungssanktionen aus, gemäss Artikel 18 LMG bei wiederholter Täuschung sogar strafrechtlichen Sanktionen.

Zum Merken

Zusammenfassung

Das Wesentliche zum Merken über Nahrungsergänzungsmittel in der Schweiz: ihre dokumentierten Vorteile, ihre Grenzen und die Frage, ob eine Nahrungsergänzung mit Vitamin D, Magnesium oder Omega-3 empfehlenswert ist — denn eine gesunde Ernährung, eine abwechslungsreiche Ernährung und eine normale Ernährung sichern in den meisten Fällen die Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen ohne zusätzliche Nahrungsergänzungen.

✅ Was dokumentiert ist

  • Vitamin D bei Seniorinnen und Senioren: 800 IE/Tag verhindern etwa 20 % der Stürze und nicht-vertebralen Frakturen
  • Magnesium und Schlaf: durchschnittliche Verkürzung der Einschlafdauer um ~17 Min. bei älteren Personen
  • Omega-3 (EPA/DHA): Senkung der Triglyceride und der kardiovaskulären Sterblichkeit bei Risikopatientinnen und -patienten
  • Dokumentierte Mängel und restriktive Diäten: realer und reproduzierbarer klinischer Nutzen

🎯 Was nicht belegt ist

  • Kardiovaskulärer Nutzen bei gesunden Erwachsenen ohne Risikofaktor
  • Verallgemeinerte Wirkung von Magnesium ausserhalb eines dokumentierten Mangels
  • Mehrwert von Allzweck-Formeln beim gut ernährten Erwachsenen ohne Risikofaktor
  • Ein Ergänzungsmittel ergänzt die Ernährung, es ersetzt sie nie

📌 Sicherheitsgrundsätze

  • Die angegebene Tagesportion und die obere Sicherheitsgrenze einhalten (z. B. Vitamin D: 4 000 IE/Tag)
  • Die fettlöslichen Vitamine (A, D, E, K) zu einer fetthaltigen Mahlzeit einnehmen
  • Nicht mehrere Produkte mit denselben Nährstoffen kombinieren — stille Überdosierung
  • Die genaue chemische Form auf dem Etikett und die VNem-Konformität prüfen
  • Die Einnahme der Ärztin oder dem Arzt bzw. der Apothekerin oder dem Apotheker bei chronischer Behandlung melden
FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln

Kann ein Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung ersetzen?

Nein, Nahrungsergänzungsmittel ersetzen keine ausgewogene Ernährung. Sie sind dazu gedacht, eine gezielte Zufuhr an Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Substanzen auszugleichen, wenn die Ernährung nicht ausreicht. Das BLV erinnert daran, dass keine Werbeaussage behaupten darf, eine ausgewogene Ernährung decke den Nährstoffbedarf nicht (LIV). In der Praxis bleibt ein Ergänzungsmittel bei einem spezifischen Mangel nützlich — Vitamin D im Winter, Eisen bei Mangel, Omega-3 bei Personen, die keinen Fisch essen — aber nicht als Ersatz für Früchte, Gemüse oder Proteine.

Wie lange dauert es, bis man die Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels spürt?

Die Dauer hängt vom Nährstoff ab und reicht von 2 bis 12 Wochen. Magnesium verbessert die Schlafqualität nach 2 bis 4 Wochen gemäss mehreren aktuellen randomisierten Studien. Vitamin D braucht 6 bis 12 Wochen, um einen niedrigen Blutspiegel zu normalisieren. Omega-3 verändert die Zusammensetzung der Zellmembranen in etwa 3 Monaten. Bei Pflanzenextrakten sind die Zeitspannen variabler und die klinischen Belege oft weniger solide. Bleibt nach 3 Monaten korrekter Einnahme eine Besserung aus, muss das Ergänzungsmittel mit einer Fachperson neu beurteilt werden.

Darf man mehrere Nahrungsergänzungsmittel gleichzeitig einnehmen?

Ja, aber mit Vorsicht — die Kombination vervielfacht das Risiko von Wechselwirkungen und Überdosierungen. Eine 2025 erschienene Übersichtsarbeit mit 16 internationalen Studien berichtet, dass 23 % bis 82 % der Seniorinnen und Senioren Ergänzungsmittel und Medikamente kombinieren, mit erhöhtem Risiko für Wechselwirkungen (Calcium-Levothyroxin, Magnesium-Antibiotika, Ginkgo-Antikoagulanzien). Hochdosierte Multivitamine können die tolerierbare Höchstzufuhr für bestimmte Nährstoffe überschreiten. In der Praxis: nicht mehr als 2 bis 3 Ergänzungsmittel parallel, und stets die Ärztin oder den Arzt bzw. die Apothekerin oder den Apotheker über die eingenommenen Produkte informieren.

Werden Nahrungsergänzungsmittel vor dem Verkauf in der Schweiz kontrolliert?

Nein, Nahrungsergänzungsmittel benötigen in der Schweiz keine vorherige Bewilligung, abgesehen von Sonderfällen. Die Herstellerin oder der Importeur ist im Rahmen der Selbstkontrolle (LMG) für die Konformität des Produkts verantwortlich. Die Kantonschemiker kontrollieren anschliessend stichprobenartig. Eine Bewilligung des BLV bleibt erforderlich für neuartige Lebensmittel (Novel Food), GVO und gesundheitsbezogene Aussagen, die nicht in Anhang 14 der LIV aufgeführt sind. Dieses System überträgt die Verantwortung der in Verkehr bringenden Person und verlangt von der Konsumentin oder dem Konsumenten, die Herkunft zu prüfen.

Wird ein Nahrungsergänzungsmittel von der Krankenversicherung in der Schweiz übernommen?

Nein, die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) übernimmt keine Nahrungsergänzungsmittel. Sie fallen unter das Lebensmittelrecht und nicht unter das Arzneimittelrecht und stehen deshalb nicht auf der Spezialitätenliste. Nur eine Vitamin-D-Blutbestimmung kann in zwei Situationen rückerstattet werden: Diagnose eines Mangels auf medizinische Indikation oder Verlaufskontrolle einer Behandlung, die den Vitamin-D-Stoffwechsel verändert. Einige Zusatzversicherungen für Alternativmedizin übernehmen mitunter Produkte auf Verordnung einer anerkannten Therapeutin oder eines anerkannten Therapeuten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Nahrungsergänzungsmittel und einem Arzneimittel?

Ein Nahrungsergänzungsmittel ergänzt die Ernährung; ein Arzneimittel behandelt oder verhütet eine Krankheit. Die Grenze beruht auf der geltend gemachten Funktion und den pharmakologischen Wirkungen. Die LGV hält fest, dass ein Ergänzungsmittel keinerlei pharmakologische Wirkung und keine therapeutische Aussage aufweisen darf (Art. 12). Ein Arzneimittel durchläuft eine Bewilligung von Swissmedic nach klinischer Bewertung; ein Ergänzungsmittel unterliegt lediglich einer stichprobenartig kontrollierten Konformitätspflicht. Dieselbe Pflanze oder derselbe Nährstoff kann je nach Dosierung, Form und Darreichung von einer Kategorie in die andere wechseln.

Soll man eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren, bevor man ein Nahrungsergänzungsmittel beginnt?

Ja, in mehreren konkreten Fällen: Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme von Medikamenten, chronische Erkrankung, lange Kur oder hohe Dosis. Wechselwirkungen sind dokumentiert und häufig: Vitamin K mindert die Wirkung oraler Antikoagulanzien, Calcium verringert die Resorption von Levothyroxin, das Johanniskraut stört zahlreiche Behandlungen. Die Konsultation wird ebenfalls bei Kindern, älteren Personen und vor jeder Dosierung über den Nährstoffreferenzwerten empfohlen. Eine fachliche Beurteilung verhindert sowohl die Überdosierung als auch die Enttäuschung über ungeeignete Produkte.

Wie bewahrt man ein Nahrungsergänzungsmittel richtig auf, um seine Wirksamkeit zu erhalten?

Lichtgeschützt, vor Wärme und Feuchtigkeit geschützt, in der wieder verschlossenen Originalverpackung. Oxidationsempfindliche Nährstoffe (Omega-3, Vitamin C, Vitamin A) bauen sich rasch bei Wärme und Raumluft ab; eine geöffnete Flasche Fischöl bewahrt man idealerweise im Kühlschrank auf. Fettlösliche Vitamine und Mineralstoffe in Trockenform vertragen Raumtemperatur besser, müssen aber trocken bleiben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) steht gemäss LIV zwingend auf der Verpackung; darüber hinaus garantiert die Herstellerin oder der Hersteller den tatsächlichen Wirkstoffgehalt nicht mehr.

Quellenangaben

Quellen und Referenzen

Institutionelle und wissenschaftliche Quellen

1 Solliard C., Benzi Schmid C., König S.L.B. Der Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln in der Schweiz. Schweizerisches Ernährungsbulletin, BLV, 2023 (Studie an 1282 Erwachsenen). → BLV
2 Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14), Stand am 1. Juli 2025. → Fedlex
3 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02), Stand am 1. Juli 2025. → Fedlex
4 Mah J., Pitre T. Orale Magnesium-Supplementierung bei Schlaflosigkeit älterer Erwachsener: ein systematischer Review & Meta-Analyse. BMC Complement Med Ther, 2021 (Korrektur 2024). → DOI
5 Ruiz-García A., Pallarés-Carratalá V., Turégano-Yedro M. et al. Vitamin-D-Supplementierung und ihre Auswirkungen auf Sterblichkeit und kardiovaskuläre Outcomes. Nutrients, 2023 (Meta-Analyse von 80 randomisierten Studien, 163 131 Teilnehmende). → PMC
6 Eidgenössische Ernährungskommission (EEK). Vitamin-D-Mangel: wissenschaftliche Belege, Sicherheit und Empfehlungen für die Schweizer Bevölkerung. BAG/BLV, Bericht (aktualisierte Empfehlungen). → EEK
7 Mattumpuram J. et al. Wirkung von Omega-3-Fettsäuren auf das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen: ein systematischer Review und Meta-Analyse mit Meta-Regression. Clinical and Translational Discovery, 2025 (42 Studien, 176 253 Teilnehmende). → DOI
8 Khan S.U., Lone A.N., Khan M.S. et al. Wirkung von Omega-3-Fettsäuren auf kardiovaskuläre Outcomes: ein systematischer Review und Meta-Analyse. EClinicalMedicine, 2021. → PMC
9 Changaramkumarath G. et al. Pharmakologische Wechselwirkungen zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten bei älteren Erwachsenen: ein umfassender Review. Cureus, 2025. → PMC
10 BLV. An Tox Info Suisse gerichtete Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln, Schlankheitsprodukten und Sportlernahrung. Bericht 2014–2019 (~1 200 Anfragen). → BLV
11 Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG, SR 817.0), Schweizerische Bundesversammlung, vom 20. Juni 2014. → Fedlex
12 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16), Anhang 14 (Positivliste der zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen). → Fedlex
13 Pädiatrie Schweiz. Prophylaktisches Vitamin D: aktualisierte Empfehlungen. pädiatrie schweiz, 2026. → Link
14 Djuricic I., Calder P.C. N-3-Fettsäuren (EPA und DHA) und Herz-Kreislauf-Gesundheit: aktualisierter Review der Mechanismen und klinischen Outcomes. Current Atherosclerosis Reports, 2025. → PMC
15 BLV. Änderungen von Verordnungen, die am 1. Juli 2025 und am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Informationsblatt zur Schweizer Lebensmittelgesetzgebung. → BLV
16 BLV. Nahrungsergänzungsmittel: rechtlicher Rahmen und Bewilligungen. Offizielle Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit. → BLV
17 Kanton Wallis (SCAV). Nahrungsergänzungsmittel: Kennzeichnung und regulatorische Anforderungen. Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen. → PDF
18 Demay M.B. et al. Vitamin D zur Krankheitsprävention: eine klinische Praxisleitlinie der Endocrine Society. J Clin Endocrinol Metab, 2024. → DOI