Wie das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels lesen, um seine Qualität zu beurteilen?
Sofort-Zusammenfassung
Ein verlässliches Etikett gibt die Bezeichnung «Nahrungsergänzungsmittel», die Zutatenliste in absteigender Reihenfolge, die Dosierung pro Tagesdosis, klare Hinweise und den Namen der Herstellerin oder des Herstellers an — Artikel 3 der VNem legt diese Pflichten in der Schweiz fest.
Schlüsselfakten
Wichtigste Punkte
- Artikel 3 der VNem schreibt sechs verpflichtende Angaben auf dem Etikett vor: Bezeichnung, charakteristische Zutaten, Gehalt, Tagesdosis, Hinweis auf Nichtüberschreitung, Hinweis «ausserhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren».
- Eine Analyse von 35 online in der Europäischen Union gekauften Roter-Reis-Hefe-Nahrungsergänzungsmitteln stellte eine nicht konforme Etikettierung bei 6 von 17 Proben einer E-Commerce-Plattform fest (also rund 35 %) (Vanhee 2024).
- Die molekulare Form eines Nährstoffs — Citrat, Bisglycinat, Oxid — verändert seine intestinale Aufnahme; sie ist gemäss Anhang 2 der VNem verpflichtend in der Zutatenliste aufzuführen.
- Eine spanische Studie von 2025 an Himbeer-Nahrungsergänzungsmitteln (Himbeerketon) zeigte 60 % Abweichungen zwischen der deklarierten und der tatsächlich gemessenen Menge (Luque-Jurado 2025).
- Die privaten Labels USP, NSF Certified for Sport, Informed Sport oder ConsumerLab überprüfen im Labor Identität, Reinheit und deklarierte Dosierung, um das Risiko einer Abweichung zwischen Etikett und tatsächlichem Inhalt zu verringern.
Eine 2024 veröffentlichte spanische Studie stellte fest, dass 45 % der im Handel angebotenen Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Coleus forskohlii keinerlei Spuren des auf dem Etikett deklarierten Wirkstoffmoleküls enthielten (Jiménez-Amezcua 2024). Auf dem Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist das Etikett oft das einzige Bindeglied zwischen Käuferin oder Käufer und der tatsächlichen Zusammensetzung des Produkts. Es zu entschlüsseln wird damit vor jedem Kauf zu einer praktischen Kompetenz. Dieser Ratgeber erläutert die sechs durch die Schweizer Regulierung vorgeschriebenen Angaben, die technischen Indizien für echte Qualität und die Signale, die zum Zurückstellen der Flasche führen sollten. Um diese Kriterien in einen breiteren Ansatz einzubetten, konsultieren Sie den Leitfaden zur Auswahl des richtigen Nahrungsergänzungsmittels nach Bedarf.
Welche Angaben sind auf dem Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels in der Schweiz verpflichtend?
Was müssen Bezeichnung und Nährwertdeklaration angeben?
Die Verkehrsbezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels muss den Hinweis «Nahrungsergänzungsmittel» gefolgt vom Namen der Vitamine, Mineralstoffe oder anderer charakteristischer Substanzen sowie den genauen Gehalt pro Tagesdosis anzeigen. Artikel 3 der schweizerischen Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14)[1] schreibt eine präzise numerische Deklaration in Form einer lesbaren Nährwerttabelle vor. Der Gehalt jedes Vitamins, Mineralsalzes oder sonstigen Wirkstoffs muss auf dem Etikett aufgeführt sein, ergänzt um den Prozentsatz des ernährungsphysiologischen Referenzwerts gemäss Anhang 10 der LIV (Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel)[1]. Ein Etikett, das sich mit einer «proprietären Mischung» begnügt, ohne die Mengen jedes Inhaltsstoffs zu detaillieren, erfüllt die Schweizer Anforderungen also nicht — im Gegensatz zu einer Verpackung, die die Produktzusammensetzung und den Nährstoffbeitrag pro Kapsel oder Tablette klar darstellt.
Welche Warnhinweise und Rückverfolgbarkeitsangaben sind gefordert?
Vier weitere Angaben sind verpflichtend[1]: die empfohlene Tagesdosis in Portionen und der Hinweis «die angegebene Dosis nicht überschreiten», der an die maximale Anwendungsmenge erinnert. Dazu kommen der Hinweis «ausserhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren» und die Kontaktangabe einer in der Schweiz identifizierbaren Herstellerin oder eines Herstellers, einer Importeurin oder eines Importeurs bzw. einer Vertriebspartnerin oder eines Vertriebspartners. Bezeichnung und alle Angaben müssen in mindestens einer offiziellen Landessprache der Schweiz — Deutsch, Französisch oder Italienisch — in Buchstaben von mindestens 1,2 mm Höhe vorliegen[3]. Ein nur englischsprachiges Etikett oder eines ohne Herstelleradresse ist ein Warnsignal bezüglich der Produktkonformität, besonders bei möglicher Allergie oder bei Einnahme zusammen mit einer medizinischen Behandlung, wo Lieferungs-Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit, die Herstellerin oder den Hersteller zu kontaktieren, für die Konsumentin oder den Konsumenten wesentlich werden.
Wie die tatsächliche Qualität eines Nahrungsergänzungsmittels aus seinem Etikett beurteilen?
Warum sind die Form des Nährstoffs und die Dosierung wichtiger als das blosse Vorhandensein?
Die genaue chemische Form eines Nährstoffs bestimmt seine Aufnahme im Darm und damit seinen tatsächlichen Nutzen. Anhang 2 der VNem[1] listet die zugelassenen Formen für jedes in dieser Produktkategorie erlaubte Vitamin und Mineral. Bei Magnesium gehören Oxid, Citrat, Bisglycinat, Malat oder Gluconat zu den zugelassenen Salzen. Diese Formen bieten nicht alle dieselbe Bioverfügbarkeit. Eine experimentelle Studie bei Ratten verglich zwei Formen — Picolinat und Oxid — und stellte eine bessere Aufnahme und Retention des Picolinats fest (Er 2024)[7]. Die deklarierte Form zu vergleichen — und nicht nur den Hinweis «Magnesium» — ermöglicht den tatsächlichen Vergleich zweier Produkte einer Reihe. Diese Formunterschiede beobachtet man auch bei essenziellen Fettsäuren, Lebertran oder marinem Omega, wo die Konzentration an tatsächlichem Wirkstoff von einer Verpackung zur anderen variiert.
Was verrät die Liste der Hilfsstoffe und Zusätze?
Die Zutaten eines Nahrungsergänzungsmittels sind, wie bei jedem Lebensmittel in der Schweiz, nach absteigender Menge geordnet[3]. Eine Liste, die mit Herstellungs-Hilfsstoffen vor den deklarierten Wirkstoffen beginnt, deutet darauf hin, dass der hervorgehobene Inhaltsstoff nur einen geringen Teil des Kapsel- oder Tabletteninhalts ausmacht. Übliche Hilfsstoffe sind mikrokristalline Cellulose (Füllstoff), Magnesiumstearat (Schmiermittel) und Siliciumdioxid (Trennmittel). Einige zugelassene Zusätze wie Maltodextrin oder Talk — manchmal mit technischen Zuckern verbunden — haben keine ernährungsphysiologische Wirkung und belasten die Formel unnötig, ohne Nutzen für den Verdauungskomfort. Artikel 5 der VNem[1] schreibt Reinheitskriterien für die in Anhang 2 gelisteten Inhaltsstoffe vor; eine seriöse Herstellerin oder ein seriöser Hersteller nennt häufig die Reinheitsnormen, die Herstellungsbedingungen oder eine auf der Verpackung überprüfbare Chargennummer.
Welche Warnsignale sollten ein Produkt verwerfen lassen?
Wie nicht konforme gesundheitsbezogene Aussagen erkennen?
Jeder Hinweis, der suggeriert, dass ein Nahrungsergänzungsmittel eine Krankheit heilt, lindert oder ihr vorbeugt, ist in der Schweiz verboten[2]; er fällt dann unter die medizinische Kommunikation, die Arzneimitteln vorbehalten ist. Das BLV erinnert daran, dass nur die in Anhang 14 der LIV aufgeführten oder vom Amt einzeln zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen auf dem Etikett oder in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel zulässig sind[2]. Eine Formulierung wie «Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Knochenstruktur bei» ist konform; eine Formulierung wie «stärkt brüchige Knochen» oder «beugt Osteoporose vor» ist es nicht. Spektakuläre Versprechen — «verbrennt Fett», «stärkt die Immunabwehr», «repariert die Leber» oder Aussagen zu Haarausfall, Haut oder Hygienepflege — sind sowohl verboten als auch in der Regel wissenschaftlich nicht dokumentiert, selbst wenn sie in einer Produktfamilie der sogenannten «Beauty-Sport-Gesundheit» erscheinen.
Zu kennende Warnsignale
Mehrere Signale rechtfertigen es, ein Nahrungsergänzungsmittel zu verwerfen: ausschliesslich englischsprachiges Etikett, Fehlen einer in der Schweiz identifizierbaren Herstelleradresse oder Hinweis auf «proprietäre Mischung» ohne Einzeldosierung. Hinzu kommen therapeutische Aussagen («heilt», «behandelt»), unüberprüfbare Zahlenversprechen («5 kg Verlust in 7 Tagen») und ein Verkaufsshop ohne Impressum.
Was sind unabhängige Labels (USP, NSF, ConsumerLab) wert?
Ein Drittlabel wie USP Verified, NSF Certified for Sport, Informed Sport oder ConsumerLab überprüft im Labor, dass das Produkt tatsächlich die deklarierten Inhaltsstoffe in der angegebenen Menge ohne grössere Kontaminanten enthält. Eine 2024 in Archives of Dermatological Research erschienene Übersicht präzisierte die Kriterien jedes Labels und empfahl sie als Qualitätsanhaltspunkt für rezeptfreie Nahrungsergänzungsmittel (Mokhtari 2024)[8]. Eine kürzlich von der US Pharmacopeia veröffentlichte Analyse erinnert daran, dass die Drittzertifizierung eines der wichtigsten Instrumente der Industrie zur Verringerung des Verfälschungsrisikos ist (Ma 2025)[9]. Diese Labels erscheinen nicht als medizinische Beratung und garantieren keine klinische Wirksamkeit eines Produkts; sie schliessen zumindest das Risiko einer Abweichung zwischen Etikett und Inhalt aus. Für die Konsumentin oder den Konsumenten ermöglicht eine Suche in der Datenbank des Labels die Überprüfung der Chargennummer und des Zertifizierungsdatums, ergänzend zu einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und, bei Bedarf, der Beratung durch eine Fachperson.
| Label | Prüft | Besonderheit |
|---|---|---|
| USP Verified | Identität, Reinheit, Dosierung, Herstellung | Weltweit anerkannter US-pharmazeutischer Standard |
| NSF Certified for Sport | Identität, Reinheit, Abwesenheit von Doping-Substanzen | Referenz für Profi-Athletinnen und -Athleten |
| Informed Sport | Reinheit, Abwesenheit von über 250 verbotenen Substanzen | Test jeder Charge vor Markteinführung |
Häufig gestellte Fragen zum Lesen des Etiketts eines Nahrungsergänzungsmittels
Wie weiss man, ob ein Nahrungsergänzungsmittel der Schweizer Gesetzgebung entspricht?
Die Konformität beruht auf sechs Angaben, die Artikel 3 der VNem vorschreibt: Bezeichnung «Nahrungsergänzungsmittel», charakteristische Zutaten, Gehalt pro Tagesdosis, Hinweis auf Nichtüberschreitung, Hinweis «ausserhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren» und Kontaktdaten der Herstellerin, des Herstellers oder der Importeurin bzw. des Importeurs. Das Etikett muss in mindestens einer offiziellen Landessprache der Schweiz und in Buchstaben von mindestens 1,2 mm vorliegen. Ein nur englischsprachiges Produkt oder eines ohne Herstelleradresse erfüllt die Anforderungen des BLV nicht.
Was ist der Unterschied zwischen «enthält» und «kann enthalten» auf einem Etikett?
«Enthält» weist auf einen tatsächlich vorhandenen und verpflichtend zu deklarierenden Inhaltsstoff hin, insbesondere bei Allergenen aus Anhang 6 der LIV (Gluten, Laktose, Soja, Schalenfrüchte usw.). «Kann enthalten» weist auf eine mögliche Kreuzkontamination bei der Herstellung hin, ohne absichtliche Anwesenheit. Dieser Vorsichtshinweis ist für Allergikerinnen und Allergiker nützlich, ist in der Schweiz aber nicht streng reglementiert — sein Vorhandensein oder Fehlen spiegelt nicht das Qualitätsniveau des Produkts wider, im Gegensatz zum Hinweis «enthält», der verpflichtend ist, sobald ein Allergen verwendet wird.
Sollte man dem Hinweis «proprietäre Mischung» auf einem Nahrungsergänzungsmittel misstrauen?
Ja, dieser Hinweis verschleiert die einzelnen Dosierungen und entspricht nicht der Schweizer Regulierung. Artikel 3 der VNem schreibt den genauen Gehalt jedes Vitamins, Mineralstoffs oder jeder Substanz pro Tagesdosis vor. Ein «proprietary blend» oder eine «exklusive Mischung», die nur die kumulierte Gesamtmenge mehrerer Inhaltsstoffe angibt, verhindert, dass die Konsumentin oder der Konsument prüfen kann, ob die Mengen den wissenschaftlichen Studien entsprechen. Diese Praxis stammt aus dem US-Markt, wo sie geduldet wird; auf dem Schweizer Markt sollte sie zum Kaufverzicht führen.
Welches Verfallsdatum für ein Nahrungsergänzungsmittel wählen?
Ein Produkt mit mindestens 12 Monaten Restlaufzeit bevorzugen. Wasserlösliche Vitamine wie Vitamin C oder die B-Vitamine verlieren mit der Zeit an Aktivität, selbst unter korrekten Lagerbedingungen. Für Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Bakterienkulturen verlangt die VNem, dass der deklarierte Gehalt bis zum Abgabedatum an die Konsumentin oder den Konsumenten garantiert wird. Vor Wärme, Feuchtigkeit und direktem Licht geschützt aufbewahren. Eine seit mehr als sechs Monaten geöffnete Dose verliert in der Regel an Stabilität, auch vor dem Verfalldatum.
Wie überprüft man, dass die Dosierung pro Tagesdosis den wissenschaftlichen Studien entspricht?
Den pro Tagesdosis angegebenen Gehalt mit dem ernährungsphysiologischen Referenzwert (NRV) gemäss Anhang 10 der LIV sowie mit den Dosierungen klinischer Studien zum betreffenden Molekül vergleichen. Vitamin D mit 1 000 IE (Internationalen Einheiten) pro Tag entspricht 500 % des NRV, bleibt aber im üblichen Anwendungsbereich; Vitamin C mit nur 50 mg entspricht 62 % des NRV. Das Etikett muss diesen Prozentsatz angeben, um den Vergleich zu erleichtern. Für Substanzen ohne festgelegten NRV — Curcumin, marines Omega-3, Probiotika — auf die in der wissenschaftlichen Literatur verwendeten Dosierungen Bezug nehmen.
Quellen und Referenzen
9 Quellen- Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), SR 817.022.14
- Nahrungsergänzungsmittel — offizielle Seite
- Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln — offizieller Leitfaden
- Vanhee et al. (2024). Quality Control and Safety Assessment of Online-Purchased Food Supplements Containing Red Yeast Rice
- Luque-Jurado et al. (2025). Evaluation of quality and authenticity of raspberry ketone supplements
- Jiménez-Amezcua et al. (2024). Flow Injection Analysis-Mass Spectrometry for fraud detection in Coleus forskohlii supplements
- Er, B. (2024). Effects of Magnesium Forms on the Magnesium Balance and Jejunal Transporters in Healthy Rats
- Mokhtari et al. (2024). Over-the-counter dermatology supplements — a practical guide to authenticity labels
- Ma et al. (2025). Dietary Supplement Adulteration: Laboratory Approaches to Risk Mitigation